Sprungziele

Abendspaziergang zur Knoblauchkröte

Am Sand 10 / Ecke Wacholderweg
  • Wander- und Heimatverein Kemmern

Der Wander- und Heimatverein Kemmern 1975 e. V. lädt im Rahmen der BayernTour Natur (www.bayerntournatur.de) Mitglieder und Interessierte zu einem etwa 1,5 km langen Abendspaziergang zum Kemmerner Knoblauchkrötenbiotop ein

Der Wander- und Heimatverein Kemmern 1975 e. V. lädt im Rahmen der BayernTour Natur (www.bayerntournatur.de) Mitglieder und Interessierte zu einem etwa 1,5 km langen Abendspaziergang zum Kemmerner Knoblauchkrötenbiotop ein. Treffpunkt ist am Freitag, 3. Mai 2024 um 19 Uhr Am Sand 10 Ecke Wachholderweg (Blumenpavillon).

Eine Knoblauchkröte zu sehen ist gar nicht so einfach. Denn sie gräbt sich tagsüber in lockeren Boden ein und ist erst in der Dämmerung unterwegs. Bei Kemmern wurde vor längerer Zeit ein Gewässer als Lebensraum für die Kaulquappen angelegt. Ob dort die streng geschützten Knoblauchkröten tatsächlich ihre Eier ablegen, finden wir mit Martin Wölker von der LBV Kreisgruppe Bamberg heraus. Er betreut das Biotop. Vielleicht hören wir die Kröten rufen oder sehen Kaulquappen.

Verglichen mit anderen Krötenarten ziehen die Knoblauchkröten erst etwas später (März/April) von ihrem Winterquartier los. ablegen kann. Dort wachsen dann die Kaulquappen heran. Wenn diese zu Kröten herangewachsen sind, machen sie sich auf den Weg. Am liebsten sind ihnen sandig-lehmige Äcker die nicht gespritzt und wenig gedüngt also extensiv bewirtschaftet werden. Die Knoblauchkröte ist eine typische Art am Rande großer Flusstäler.

Zur Überwinterung graben sich Knoblauchkröten bis zu einem Meter tief in den Boden ein. Knoblauchkröten gibt es in Mitteleuropa seit mindestens 2 Millionen Jahren. Sie fressen Käfer, Grillen, Heuschrecken, Raupen, Asseln, Schnecken und Regenwürmer und helfen somit beim Schutz von Nutzpflanzen. Fühlt sich die Knoblauchkröte wohl, können mehrere Hundert in einem Gebiet vorkommen.

Die Knoblauchkröte ist europaweit nach der FFH-Richtlinie (Anhang IV) „streng geschützt“ gemäß Bundesnaturschutzgesetz. Streng geschützte Arten dürfen nicht gefangen, verletzt oder getötet werden. Außerdem ist es verboten, sie erheblich zu beunruhigen oder erheblich zu stören.

Auf wetterangepasste Kleidung/Schuhwerk achten. Für den Rückweg evt. Taschenlampe mitnehmen. Die Tour findet auch bei leichtem bis mäßigem Regen statt. Spenden sind willkommen! 

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