- +49 9544 9432-29
- gemeinde@kemmern.de
Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00
Freitag 08:00 - 12:00und nach Vereinbarung
Leitungen im öffentlichen Straßengrund; Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrages
Werden in öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.
Stand: 22.08.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)